JUNGE AUTOREN

                                                                  Junge Talente gesucht

Große Geschichten beginnen mit kleinen Ideen.

Für junge Menschen mit Fantasie, Mut und einer Geschichte im Kopf.

Man muss nicht erwachsen sein, um etwas zu erzählen zu haben.

Manchmal beginnt eine Geschichte mit einer verrückten Idee. Manchmal mit einem Traum, einer Frage oder einem Abenteuer, das es noch gar nicht gibt.

Wir glauben, dass Kinder und Jugendliche eine ganz eigene Sicht auf die Welt haben. Eine, die es verdient, gehört und gelesen zu werden.

Deshalb möchten wir im Henseler & Babinski Verlag junge Menschen dazu ermutigen, ihre Gedanken aufzuschreiben, ihrer Fantasie zu vertrauen und die Freude am Erzählen zu entdecken.

Hier geht es nicht darum, alles richtig zu machen. Es geht darum, Neues auszuprobieren, eigene Worte zu finden und stolz auf das zu sein, was aus einer Idee entstehen kann. Denn niemand ist zu jung, um eine große Geschichte zu erfinden.

Mach mit bei unserem SCHREIBWETTBEWERB 2026

Ein Winter voller Fantasie. Eine Geschichte, die bleibt.

Du bist zwischen 10 und 16 Jahren alt und liebst es, Geschichten zu erfinden? Dann zeig uns, welche Abenteuer, Geheimnisse und Wunder in deiner Fantasie stecken!

Der Henseler & Babinski Verlag sucht die schönste, spannendste oder außergewöhnlichste Wintergeschichte des Jahres.

Ob geheimnisvoll, lustig, berührend oder voller Magie, deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Die länge ist egal. Es muss keine lange Geschichte sein, auch kurze haben bei uns Ihren Platz.

 Der Hauptgewinn ist ein einjähriger Autorenvertrag mit dem Henseler & Babinski Verlag und die professionelle Veröffentlichung deiner Wintergeschichte als Buch!

Schicke uns dein Manuskript an post@hbverlag.de

Trau dich, deine Geschichte zu erzählen. Vielleicht steht schon bald dein Name auf einem echten Buchcover.

Nur unter Einverständnis deines Erziehungsberechtigten.

Teilnahmebedingungen

Kinder - Schreibwettbewerb 2026

Teilnahmebedingungen zum Schreibwettbewerb 2026

Henseler & Babinski Verlag – Ein Winter voller Fantasie

Der Henseler & Babinski Verlag möchte junge Menschen dazu ermutigen, ihre Kreativität zu entdecken, eigene Geschichten zu entwickeln und Freude am Schreiben zu finden. Mit unserem Schreibwettbewerb 2026 laden wir junge Nachwuchsautorinnen und Nachwuchsautoren dazu ein, ihre selbst verfassten Wintergeschichten einzureichen.

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Voraussetzungen, den Ablauf, die Auswahl und die Vergabe des ausgeschriebenen Literaturpreises.

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Schreibwettbewerbs ist die

Henseler & Babinski Verlag GbR
Teichstrasse 11, bad Segeberg
E-Mail: post@hbverlag.de
Website: www.hbverlag.de

Der Wettbewerb wird eigenständig und auf freiwilliger Basis durch den Verlag organisiert.

§ 2 Gegenstand und Ziel des Wettbewerbs

Der Schreibwettbewerb 2026 steht unter dem Thema „Ein Winter voller Fantasie“.

Gesucht werden eigenständig verfasste, kreative und bisher unveröffentlichte Geschichten, die einen erkennbaren Bezug zum Winter haben.

Ob märchenhaft, abenteuerlich, geheimnisvoll, humorvoll oder nachdenklich – die literarische Gestaltung bleibt den jungen Autorinnen und Autoren überlassen.

Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung literarischer Kreativität sowie die Anerkennung und Unterstützung junger schriftstellerischer Talente.

Es handelt sich um einen kreativen Leistungswettbewerb. Die Auswahl erfolgt anhand literarischer Bewertungskriterien und nicht durch ein Losverfahren.

§ 3 Teilnahmeberechtigung

Der Schreibwettbewerb richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 16 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Maßgeblich für die Altersgrenze ist das Alter am Einsendeschluss.

Da sich der Wettbewerb an Minderjährige richtet, ist eine Teilnahme ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zulässig.

Die Einreichung des Manuskripts muss durch eine erziehungsberechtigte beziehungsweise gesetzlich vertretungsberechtigte Person erfolgen.

Mit der Einreichung bestätigt diese, dass sie zur entsprechenden Vertretung berechtigt ist, die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit der Teilnahme des Kindes einverstanden ist.

Der Verlag behält sich vor, die entsprechende Berechtigung und Einwilligung im Einzelfall in geeigneter Form nachweisen zu lassen.

Mitarbeitende des Verlags sowie deren eigene Kinder sind von der Teilnahme ausgeschlossen, um mögliche Interessenkonflikte bei der Bewertung zu vermeiden.

§ 4 Teilnahmezeitraum und Einsendeschluss

Der Wettbewerb beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.12.2026 23:59 Uhr.

Maßgeblich für die fristgerechte Teilnahme ist der elektronische Eingang der vollständigen Bewerbung beim Verlag.

Später eingehende Einsendungen können bei der Bewertung unberücksichtigt bleiben.

§ 5 Einreichung und Teilnahmeverfahren

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail an:

post@hbverlag.de

Als Betreff ist „Schreibwettbewerb 2026 – Wintergeschichte“ anzugeben.

Die Einsendung soll folgende Angaben enthalten:

Titel der Geschichte

Vorname und Alter der Autorin oder des Autors

Vor- und Nachname einer gesetzlichen Vertretungsperson

Kontakt-E-Mail-Adresse der gesetzlichen Vertretungsperson

Die selbst verfasste Wintergeschichte als PDF- oder Word-Datei

Die ausdrückliche Bestätigung der gesetzlichen Vertretungsperson, dass die Teilnahme genehmigt wird

Die Länge der Geschichte ist grundsätzlich frei wählbar. Kurze Geschichten werden ebenso berücksichtigt wie umfangreichere Erzählungen.

Pro teilnehmender Person darf eine Geschichte eingereicht werden.

Die Teilnahme ist vollständig kostenlos. Es werden weder Teilnahmegebühren noch Bearbeitungs-, Bewertungs- oder sonstige Wettbewerbsgebühren erhoben.

Der Erwerb von Büchern, Verlagsleistungen oder anderen Produkten ist weder Voraussetzung für die Teilnahme noch für die Auswahl der Gewinnerin oder des Gewinners.

§ 6 Anforderungen an die eingereichten Werke

Teilnehmende müssen die eingereichte Geschichte eigenständig verfasst haben.

Mit der Einreichung bestätigen die gesetzlichen Vertreter nach bestem Wissen, dass das Werk von dem teilnehmenden Kind beziehungsweise Jugendlichen selbst geschaffen wurde und keine Rechte Dritter verletzt.

Insbesondere gelten folgende Anforderungen:

Die Geschichte muss ein eigenes literarisches Werk der teilnehmenden Person sein.

Das Manuskript darf keine unerlaubt übernommenen Textpassagen oder Plagiate enthalten.

Die Geschichte darf zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht veröffentlicht worden sein.

Das Werk darf keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalte enthalten.

Die Geschichte darf nicht vollständig oder überwiegend durch generative künstliche Intelligenz erstellt worden sein.

Die Nutzung gewöhnlicher Hilfsmittel zur Rechtschreibkorrektur ist zulässig. Ebenso dürfen Eltern und andere Bezugspersonen beim Schreibenlernen, bei der Formatierung oder bei der sprachlichen Überarbeitung unterstützen, sofern die wesentliche kreative und literarische Leistung beim teilnehmenden Kind verbleibt.

Bei begründeten Zweifeln an der Eigenständigkeit einer Einsendung kann der Verlag ergänzende Informationen zur Entstehung des Werks anfordern.

Ein Ausschluss erfolgt nur bei sachlich begründeten Verstößen gegen die zuvor bekannt gegebenen Teilnahmebedingungen.

§ 7 Bewertung und Auswahl

Alle zugelassenen Einsendungen werden durch eine vom Henseler & Babinski Verlag bestimmte Jury nach literarischen und kreativen Gesichtspunkten bewertet.

Die Bewertung erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien:

Originalität und Kreativität der Geschichte

Erzählidee und Fantasie

Gestaltung der Handlung

Ausdruck und sprachliche Gestaltung unter Berücksichtigung des Alters

Eigenständigkeit und Gesamteindruck des Werks

Bezug zum ausgeschriebenen Thema

Die Bewertung berücksichtigt das Alter und den Entwicklungsstand der teilnehmenden Personen. Sprachliche Perfektion ist ausdrücklich keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.

Die Entscheidung über die Auszeichnung wird anhand einer Gesamtwürdigung der eingereichten Arbeiten getroffen.

Die Juryentscheidung wird dokumentiert. Ein Losverfahren findet nicht statt.

Ein Anspruch auf eine individuelle Begründung, ein schriftliches Lektorat oder eine persönliche Rückmeldung zu jeder Einreichung besteht nicht.

§ 8 Hauptpreis und Umfang der Auszeichnung

Der Hauptpreis des Schreibwettbewerbs besteht aus dem Angebot eines einjährigen Autorenvertrags mit dem Henseler & Babinski Verlag sowie der professionellen Veröffentlichung der ausgezeichneten Wintergeschichte in Buchform.

Die Veröffentlichung umfasst die verlegerische Betreuung des ausgewählten Manuskripts, insbesondere die gemeinsame redaktionelle Vorbereitung, die Gestaltung eines geeigneten Buchlayouts, die Entwicklung eines Buchcovers und die Veröffentlichung des fertigen Werks.

Die Leistungen des Hauptpreises werden vom Verlag getragen. Für die Gewinnerin beziehungsweise den Gewinner entstehen durch die vereinbarten Leistungen des Hauptpreises keine verpflichtenden Veröffentlichungs-, Herstellungs- oder Druckkosten.

Eine Verpflichtung zum Kauf eigener Buchexemplare besteht nicht.

Die Einzelheiten der Zusammenarbeit, einschließlich der vereinbarten Nutzungsrechte, einer möglichen Vergütung aus Buchverkäufen, der Veröffentlichungsform, des Veröffentlichungszeitpunkts und der Laufzeit, werden in einem gesonderten schriftlichen Autoren- beziehungsweise Verlagsvertrag transparent geregelt.

Da die ausgezeichnete Person minderjährig ist, erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich unter Mitwirkung und mit den erforderlichen Erklärungen der gesetzlichen Vertreter.

Die Auszeichnung ist nicht mit einer Verpflichtung verbunden, einen Vertrag mit unvorhergesehenen Kosten oder zusätzlichen kostenpflichtigen Verlagsleistungen abzuschließen.

Der Hauptpreis ist nicht übertragbar. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld, eine Barauszahlung oder ein Umtausch gegen andere Leistungen ist ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Verkaufszahl oder eine bestimmte öffentliche Resonanz des veröffentlichten Buches besteht nicht.

§ 9 Gewinnbenachrichtigung und Bekanntgabe

Die Auswahl der ausgezeichneten Geschichte erfolgt voraussichtlich bis zum 31.01.2027

Die gesetzliche Vertretungsperson der ausgewählten Autorin beziehungsweise des ausgewählten Autors wird über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.

Die Rückmeldung auf die Gewinnbenachrichtigung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Zugang erfolgen.

Sollte innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung erfolgen, wird der Verlag eine angemessene Nachfrist setzen.

Bleibt auch diese ohne Rückmeldung, kann die Auszeichnung nach den zuvor festgelegten Bewertungskriterien anderweitig vergeben werden.

Eine öffentliche Bekanntgabe des Namens, eines Fotos, des Alters oder weiterer personenbezogener Angaben der ausgezeichneten Person erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und nachweisbaren Einwilligung der hierzu berechtigten gesetzlichen Vertreter.

Die Ablehnung einer solchen öffentlichen Bekanntgabe hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf die Auszeichnung.

§ 10 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an der eingereichten Geschichte verbleibt bei der jeweiligen Autorin beziehungsweise dem jeweiligen Autor.

Durch die bloße Teilnahme am Wettbewerb werden keine ausschließlichen oder dauerhaften Veröffentlichungs- und Verwertungsrechte auf den Henseler & Babinski Verlag übertragen.

Mit der Einreichung gestatten die gesetzlichen Vertreter dem Verlag lediglich, das eingesandte Manuskript für die Durchführung und Bewertung des Wettbewerbs intern zu speichern, zu vervielfältigen, soweit dies für die Bewertung notwendig ist, und den mit der Bewertung beauftragten Personen zugänglich zu machen.

Eine Veröffentlichung, kommerzielle Nutzung oder Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht allein aufgrund der Wettbewerbsteilnahme.

Soll die ausgezeichnete Geschichte veröffentlicht werden, werden die dafür erforderlichen Nutzungsrechte gesondert und schriftlich im Autoren- beziehungsweise Verlagsvertrag vereinbart.

Die Rechte anderer Teilnehmender bleiben unberührt.

Nicht ausgezeichnete Geschichten werden ohne gesonderte Zustimmung nicht durch den Verlag veröffentlicht oder wirtschaftlich verwertet.

§ 11 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Daten von Kindern und Jugendlichen, hat für den Henseler & Babinski Verlag besondere Bedeutung.

Im Rahmen der Wettbewerbsteilnahme werden ausschließlich solche personenbezogenen Angaben verarbeitet, die für die Organisation, Durchführung, Bewertung und Abwicklung des Schreibwettbewerbs erforderlich sind.

Hierzu gehören insbesondere der Vorname, das Alter und das eingereichte Manuskript der teilnehmenden Person sowie Name und Kontaktadresse der gesetzlichen Vertretungsperson.

Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Einsendungen, zur Durchführung des Auswahlverfahrens, zur Kontaktaufnahme und gegebenenfalls zur Vorbereitung der Preisvergabe verwendet.

Eine Nutzung der erhobenen Daten für Newsletter, Werbemails oder sonstige werbliche Zwecke erfolgt nicht aufgrund der bloßen Wettbewerbsteilnahme.

Die personenbezogenen Daten werden nur an Personen weitergegeben, die mit der Organisation und Bewertung des Wettbewerbs beauftragt sind, sowie gegebenenfalls an technisch erforderliche Dienstleister unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Aufbewahrungsgründe oder gesonderten Vereinbarungen entgegenstehen, werden nicht mehr erforderliche personenbezogene Daten und Manuskriptkopien nach Abschluss und Abwicklung des Wettbewerbs gelöscht.

Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, den Betroffenenrechten, den Empfängern und den Kontaktmöglichkeiten enthält die Datenschutzerklärung des Henseler & Babinski Verlags unter:

[Link zur Datenschutzerklärung ergänzen]

§ 12 Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Der Verlag behält sich vor, den Wettbewerb bei Vorliegen eines wichtigen sachlichen Grundes anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.

Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn technische, rechtliche oder organisatorische Umstände eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen.

Eine willkürliche Veränderung der Bewertungskriterien oder eine nachträgliche Benachteiligung bereits teilnehmender Personen ist ausgeschlossen.

Wesentliche Änderungen werden auf der offiziellen Website des Verlags bekannt gegeben.

Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Haftung

Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für technische Übertragungsstörungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, übernimmt der Verlag keine Gewähr. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Haftung besteht.

Den Teilnehmenden beziehungsweise ihren gesetzlichen Vertretern wird empfohlen, eine eigene Kopie des

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